Einhaltung höchster Qualitätsstandards: ISO 17100
Qualität steht an oberster Stelle bei der Erbringung all unserer Dienstleistungen. Beim Übersetzen stellen wir durch Anwendung des Vier-Augen-Prinzips eine kontinuierlich hohe Qualität sicher: Jede Übersetzung wird von einem/einer qualifizierten ÜbersetzerIn übersetzt und in einem zweiten Schritt von einem/einer ebenso gut ausgebildeten und im jeweiligen Fachgebiet erfahrenen ÜbersetzerIn Korrektur gelesen.
Dies entspricht in bester Weise den Vorgaben der ISO 17100 (Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen). Bei best practice translations e. U. werden auch die übrigen Anforderungen dieses internationalen Qualitätsstandards erfüllt, sei es hinsichtlich der Qualifikation und laufenden Weiterbildung der kooperierenden ÜbersetzerInnen oder beim Projektmanagement und in der Auftragsabwicklung im Allgemeinen.
Amtlich bescheinigte Kompetenz: Gerichtsdolmetsch-Lizenz
Die Inhaberin von best practice translations e. U., Heide Maria Scheidl, legte die Gerichtsdolmetsch-Prüfung im Jahr 2002 ab und hat seither mehrmals erfolgreich das gesetzlich vorgeschriebene Rezertifizierungsprozedere absolviert.
GerichtsdolmetscherInnen sind Urkundspersonen, die Bezeichnung „Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für die englische Sprache“ ist rechtlich geschützt. Die Voraussetzungen sind im Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) festgelegt.
Gemäß SDG haben GerichtsdolemtscherInnen ihre Tätigkeit nicht nur mündlich (also DolmetscherInnen), sondern auch schriftlich (als ÜbersetzerInnen) auszuüben. Während GerichtsdolmetscherInnen bis in die 1990er Jahre keine Prüfung vor Eintragung in das offizielle Register der GerichtsdolmetscherInnen ablegen mussten, kommt seit der Novelle des SDG 1999 das Zertifizierungsverfahren zur Anwendung, im Rahmen dessen nicht nur die mehrjährige einschlägige Erfahrung (mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit bei Abschluss eines translatorischen Universitätsstudiums bzw. fünf Jahre für alle anderen EintragungswerberInnen) nachgewiesen werden muss, sondern auch eine aus mehreren Teilen (übersetzerische Kompetenz, Dolmetschkompetenz, Kenntnisse der Rechtssysteme der einzutragenden Sprachen) bestehende Prüfung vor einer dreiköpfigen Kommission des örtlich zuständigen Landesgerichts für Zivilrechtssachen abzulegen ist. Nach Ablegung der Gerichtsdolmetschprüfung erfolgt alle fünf Jahre eine Rezertifizierung, im Rahmen derer ein Nachweis über die laufende Tätigkeit als GerichtsdolmetscherIn sowie über die umfassen Fort- und Weiterbildung zu erbringen ist.
Aktuell gibt es österreichweit knapp 800 GerichtsdolmetscherInnen für mehr als 50 Sprachen (inkl. der Österreichischen Gebärdensprache), ca. 130 davon für Englisch. Alle eingetragenen Gerichtssachverständigen- und GerichtsdolmetscherInnen können im Online-Verzeichnis der österreichischen Justiz abgefragt werden.
Neben ihrer regelmäßigen Tätigkeit bei und für Gerichte(n) und Behörden fertigen GerichtsdolmetscherInnen die zur Vorlage bei Behörden und Gerichten erforderlichen beglaubigten Übersetzungen an, die mit der Beglaubigungsformel versehen, datiert und gezeichnet und gesiegelt werden.
Vom Berufsverband ausgezeichnet: UNIVERSITAS-Austria-Zertifikat
Heide Maria Scheidl ist seit 2009 eine von UNIVERSITAS Austria, dem österreichischen Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, zertifizierte Übersetzerin.
Das Zertifizierungsverfahren setzt eine mindestens zweijährige Verbandsmitgliedschaft und zumindest drei Jahre Berufserfahrung voraus und besteht in einem Peer-Review-Prozess, im Zuge dessen umfangreiche Beispielübersetzungen beizubringen sind, die von je zwei BürgInnen befürwortet werden müssen.
In der laufenden Praxis bedeutet dies:
Standardisierte Prozesse: Einsatz modernster Technologie
Bei best practice translations e. U. kommen Computer-Aided Translation (CAT) Tools und umfassendes Terminologiemanagement zum Einsatz. Dies ermöglicht einen effizienteren Übersetzungsprozess und ist ein essentieller Faktor in der Qualitätssicherung.
Die KundInnen erhalten qualitätsgesicherte konsistente Übersetzungen inklusive sorgfältig recherchierter und dokumentierter Terminologie.
Immer am Ball bleiben: Lifelong Learning
Die laufende Fort- und Weiterbildung in allen Belangen des Berufs als Übersetzerin und Gerichtsdolmetscherin ist Heide Maria Scheidl ein wichtiges Anliegen. Die regelmäßig absolvierten Fortbildungsmaßnahmen reichen dabei von der Teilnahme an Translations-Fachtagungen und internationalen Konferenzen bis hin zu Tool-Schulungen und Fachvorträgen zu ausgewählten Fachgebieten (z. B. IFRS-Rechnungslegung, Suchtmittelrecht etc.). Ein Auszug der jeweils in den letzten Monaten/Jahren besuchten Weiterbildungen findet sich auf meiner Mitgliedsseite von UNIVERSITAS Austria.